Erste Schritte im Todesfall

Was tun im Todesfall?

Wenn ein Todesfall eintritt, gibt es viele Dinge zu bedenken. Wir haben Ihnen hier eine Liste zu den wichtigsten ersten Schritten zusammengestellt.

  1. Verständigen Sie einen Arzt zur offiziellen Feststellung des Todes und Ausstellung der Totenbescheinigung
  2. Kontaktieren Sie danach das Bestattungsunternehmen , um alle weiteren Schritte zu klären und die Aufbahrung des Verstorbenen zu übernehmen. Der Bestatter übernimmt auf Wunsch die Meldung an das zuständige Standesamt.
  3. Bereiten Sie Kleidung für den Verstorbenen vor und übergeben Sie diese dem Bestatter. Er übernimmt die Einkleidung und Versorgung des Leichnams.
  4. Suchen Sie folgende Unterlagen für das Standesamt zusammen:
    • Geburtsurkunde
    • Staatsbürgerschaftsnachweis
    • Heiratsurkunde
    • Meldenachweis
    • bei Akademikern: Nachweis über den Erwerb akademischer Titel
    • bei geschiedenen Personen: Scheidungsurkunde, Meldezettel/Meldenachweis
    • bei verwitweten Personen: Sterbeurkunde des Ehepartners
    • bei ausländischen Staatsbürgern: Pass
  5.  Klären Sie ob es letzte Wünsche/Verträge/Verfügungendes Verstorbenen gibt
  6. Informieren Sie Verwandte, Bekannte, Freunde sowie Arbeitgeber, Versicherungen, Krankenkasse und Banken
  7. Organisieren Sie gemeinsam mit dem Bestatter die Bestattungsart und Trauerfeierlichkeiten

Darüber hinaus sind je nachdem wo der Todesfall eintritt, noch andere Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen:

Todesfall in einer Wohnung oder einem Haus

Kommt es zu einem Todesfall innerhalb einer Wohnung dann ist unverzüglich eine Ärztin/ein Arzt zu verständigen, der die Totenbeschau vornimmt.

Wichtig ist, dass am Verstorbenem keine Veränderungen vorgenommen werden, solange der Arzt die Totenbeschau nicht durchgeführt hat.

Kontaktieren Sie daraufhin einen Bestatter. Wohnen Sie im Bezirk Neusiedl am See, dann kontaktieren Sie uns direkt per Telefon. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar: 0664 59 29 212 oder 0664 92 33 876.

Todesfall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim

Verstirbt die Person in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, wird die Totenbeschau vor Ort durch eine Ärztin/einen Arzt durchgeführt. Die Leitung der jeweiligen Institution übernimmt in diesem Fall die Anzeige des Todesfalls beim Standesamt.

Auch die Verständigung der Angehörigen übernimmt die Institutsleitung in diesem Fall.

Sie können jene Kleider, die der Verstorbene bei der Einsargung tragen soll, in die Totenkammer des Krankenhauses oder des Pflegeheimes bringen. Erkundigen Sie sich hierzu ebenfalls bei der jeweiligen Institution.

Alle Verträge mit Alten- und Pflegeheimen werden mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners aufgehoben. Bereits bezahltes Entgelt muss anteilig zurückerstattet werden.

Todesfall an einem öffentlichem Ort

Sollten Sie mit der vermeintlich verstorbenen Person in der Öffentlichkeit sein, dann verständigen Sie bitte sofort den Rettungsdienst (144). Der zuständige Notarzt wird dann den Tod der Person feststellen und der Verstorbene wird normalerweise in die lokale Leichenhalle (auf dem Friedhof) gebracht.

An diesem Punkt können Sie Kontakt mit dem Bestatter aufnehmen.

Erkundigen Sie sich dennoch nochmals bei der Leitung des Krankenhauses oder Pflegeheims über die konkrete Vorgehensweise. Wir als Bestatter können dies auch für Sie übernehmen.

Wie schon vorhin erwähnt: Wohnen Sie im Bezirk Neusiedl am See, dann kontaktieren Sie uns direkt per Telefon. Wir sind Tag und Nacht für Sie erreichbar: 0664 59 29 212 oder 0664 92 33 876.

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